Rechtliches
Rechtliches
Rechtliches

Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

Zuletzt aktualisiert: 22. Dezember 2025

Zuletzt aktualisiert: 22. Dezember 2025

1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen Halderstone und seinen Kunden („Kunde“) im Zusammenhang mit Beratungsleistungen, Schulungen, Ausbildungsprogrammen, Workshops sowie allen damit verbundenen Leistungen oder Arbeitsergebnissen (zusammen die „Leistungen“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Die AGB bilden einen integralen Bestandteil aller Offerten, Angebote, Auftragsbestätigungen, Dienstleistungsvereinbarungen und Verträge zwischen Halderstone und dem Kunden. Mit der Annahme einer Offerte, der Erteilung eines Auftrags, der Buchung einer Schulung oder der sonstigen Inanspruchnahme von Leistungen von Halderstone bestätigt der Kunde die Anerkennung dieser AGB.

  3. Einzelvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen (Statements of Work), Kursbeschreibungen oder andere schriftliche vertragliche Abmachungen zwischen Halderstone und dem Kunden gehen diesen AGB im Falle eines ausdrücklichen Widerspruchs vor. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Halderstone ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Solche Bedingungen gelten nur, sofern Halderstone sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

  5. Diese AGB gelten für Vertragsverhältnisse mit sowohl Geschäftskunden als auch Privatpersonen. Soweit der Kunde als Konsument im Sinne der anwendbaren zwingenden Konsumentenschutzbestimmungen gilt, bleiben diese zwingenden Bestimmungen unberührt.

  6. Halderstone behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, sofern nicht eine spätere Fassung von Halderstone ausdrücklich als anwendbar erklärt und vom Kunden akzeptiert wird.

2. Begriffsdefinitionen

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) haben die nachfolgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

  1. Kunde: Jede natürliche Person oder juristische Person, die mit Halderstone ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Leistungen eingeht.

  2. Halderstone: Der Geschäftsname und die Marke, unter der Langer & Co, ein nach schweizerischem Recht organisiertes Unternehmen, die Leistungen erbringt. Soweit in diesen AGB oder in einem Vertrag auf „Halderstone“ Bezug genommen wird, ist damit Langer & Co als rechtlich vertragsschliessende Partei gemeint.

  3. Leistungen: Sämtliche von Halderstone erbrachten Beratungsleistungen, Schulungen, Ausbildungsprogramme, Workshops und damit zusammenhängenden Leistungen, wie sie in Einzelvereinbarungen, Kursbeschreibungen, Offerten oder Auftragsbestätigungen festgelegt sind.

  4. Schulung: Jeder von Halderstone angebotene Kurs, jedes Modul, jeder Track, Workshop, jedes Seminar oder Ausbildungsprogramm, unabhängig davon, ob es vor Ort, online oder in einem hybriden Format durchgeführt wird.

  5. Beratungsleistungen: Professionelle Beratungs-, Consulting- oder Unterstützungsleistungen, die von Halderstone erbracht werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Strategie, Governance, Managementsysteme, Compliance, Risikomanagement und verwandte Themen.

  6. Unterlagen: Sämtliche Dokumente, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Methodiken, Vorlagen, Werkzeuge, Aufzeichnungen und sonstige Inhalte, die von Halderstone im Zusammenhang mit den Leistungen zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, unabhängig von Form oder Medium.

  7. Vertrag: Jede rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Halderstone und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen, einschliesslich dieser AGB, Offerten, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen (Statements of Work), Kursbeschreibungen sowie ausdrücklich vereinbarter Änderungen oder Ergänzungen.

  8. Schriftform: Eine Form, die eine Erklärung in schriftlicher Weise oder in einer anderen textlich nachweisbaren Form erfordert, einschliesslich E-Mail, sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart wurde.

3. Vertragsabschluss

  1. Offerten, Angebote, Kursbeschreibungen sowie Preisangaben von Halderstone sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  2. Ein Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Bestätigung durch Halderstone, der Annahme einer Offerte durch den Kunden, der Buchung einer Schulung über die Website oder andere Buchungskanäle oder mit Beginn der Leistungserbringung durch Halderstone, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

  3. Online-Buchungen von Schulungen sind mit Abschluss des Buchungsvorgangs und der Bestätigung durch Halderstone verbindlich. Halderstone behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  4. Mündliche Abreden, Nebenabreden oder Änderungen sind nur gültig, wenn sie von Halderstone in Schriftform bestätigt wurden.

  5. Bei Beratungsleistungen werden Umfang, Dauer und Vergütung der Leistungen in der jeweiligen Offerte, Leistungsbeschreibung (Statement of Work) oder Einzelvereinbarung festgelegt.

  6. Bei Schulungen gelten die zum Zeitpunkt der Buchung massgeblichen Kursbeschreibungen, Terminpläne, Teilnahmebedingungen und Gebühren.

  7. Bucht der Kunde Leistungen im Namen eines Dritten oder einer Organisation, sichert der Kunde zu, hierzu berechtigt zu sein, und haftet vollumfänglich für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag.

4. Leistungsumfang

  1. Halderstone erbringt die Leistungen gemäss den mit dem Kunden in Einzelverträgen, Offerten, Leistungsbeschreibungen (Statements of Work), Kursbeschreibungen oder Auftragsbestätigungen getroffenen Vereinbarungen. Inhalt, Umfang, Dauer und Art der Leistungserbringung ergeben sich ausschliesslich aus diesen Einzelvereinbarungen.

  2. Halderstone erbringt die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und gemäss den allgemein anerkannten fachlichen Standards. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet Halderstone keinen bestimmten Erfolg, sondern eine Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen (Best-Effort-Verpflichtung).

  3. Halderstone ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Methoden, Werkzeuge und Personen nach eigenem Ermessen zu bestimmen, sofern dadurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

  4. Halderstone ist berechtigt, bei Schulungen aus sachlichen Gründen, insbesondere aus didaktischen, organisatorischen oder technischen Gründen, angemessene Änderungen an Inhalt, Aufbau oder Durchführung vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter und die Zielsetzung der Schulung gewahrt bleiben.

  5. Informationen, Empfehlungen und Beurteilungen von Halderstone beruhen auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen sowie auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten Umständen. Halderstone übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen oder Massnahmen, die der Kunde gestützt auf solche Informationen trifft oder umsetzt.

  6. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfassen die Leistungen weder rechtliche, steuerliche noch regulatorische Vertretung und ersetzen keine individuelle fachliche Beratung in diesen Bereichen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt Halderstone alle für die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung.

  2. Der Kunde sorgt für eine angemessene Zusammenarbeit und Koordination, insbesondere durch die Benennung geeigneter Ansprechpersonen und – sofern erforderlich – entscheidungsbefugter Personen.

  3. Der Kunde sichert zu, dass sämtliche Halderstone zur Verfügung gestellten Informationen korrekt sind und dass er berechtigt ist, diese Informationen und Unterlagen zum Zweck der Leistungserbringung offenzulegen und zu verwenden.

  4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder stellt er unvollständige oder unzutreffende Informationen zur Verfügung, haftet Halderstone nicht für daraus resultierende Verzögerungen, Einschränkungen oder Mängel der Leistungen. Ein dadurch entstehender Mehraufwand oder zusätzliche Kosten können Halderstone dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.

  5. Bei Schulungen halten sich der Kunde bzw. die teilnehmende Person an die von Halderstone kommunizierten Teilnahmebedingungen, Weisungen und organisatorischen Vorgaben.

  6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die Teilnahme an Online- oder hybriden Schulungsformaten erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung für die Leistungen richtet sich nach den in der jeweiligen Offerte, dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung (Statement of Work), der Kursbeschreibung oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer (MwSt).

  2. Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  3. Bei Schulungen, die über die Website oder andere Buchungskanäle gebucht werden, kann Halderstone eine Vorauszahlung verlangen. Die Teilnahme an Schulungen kann von der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Gebühren abhängig gemacht werden.

  4. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Halderstone berechtigt, Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz nach schweizerischem Recht zu verlangen. Zudem kann Halderstone angemessene Mahngebühren erheben sowie Kosten geltend machen, die im Zusammenhang mit dem Inkasso entstehen.

  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zu verrechnen oder zurückzubehalten, sofern seine Gegenforderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  6. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.

7. Schulungen und Kurse

  1. Schulungen, Kurse, Module, Tracks, Workshops und Ausbildungsprogramme (zusammen „Schulungen“) werden gemäss den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Kursbeschreibungen, Terminplänen und Teilnahmebedingungen durchgeführt.

  2. Halderstone behält sich das Recht vor, an Schulungen angemessene Änderungen vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich Inhalt, Aufbau, Referenten, Veranstaltungsort, Zeitplan oder Durchführungsformat, sofern der Gesamtcharakter und die Lernziele der Schulung gewahrt bleiben.

  3. Halderstone kann für Schulungen eine Mindest- und/oder Höchstteilnehmerzahl festlegen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Halderstone berechtigt, die Schulung abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren nach Wahl des Kunden zurückerstattet oder gutgeschrieben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  4. Halderstone ist berechtigt, Referenten oder Trainer aus sachlichen Gründen durch Personen mit gleichwertiger Qualifikation zu ersetzen.

  5. Die Teilnahme an Schulungen kann verweigert oder ausgeschlossen werden, wenn die geschuldeten Gebühren nicht vollständig bezahlt wurden oder wenn Teilnehmende gegen Teilnahmebedingungen oder Weisungen verstossen.

  6. Je nach Schulungsformat kann Halderstone Teilnahmebestätigungen, Abschlusszertifikate oder Diplome ausstellen:

    • Teilnahmebestätigungen bestätigen ausschliesslich die Teilnahme.

    • Abschlusszertifikate oder Diplome können für Schulungsprogramme oder Tracks ausgestellt werden, die definierte Leistungsnachweise, wie beispielsweise Prüfungen oder Abschlussarbeiten, beinhalten, und bestätigen den erfolgreichen Abschluss gemäss den jeweils anwendbaren Bewertungskriterien.

  7. Sofern nicht ausdrücklich anders festgehalten, bestätigen sämtliche ausgestellten Teilnahmebestätigungen, Zertifikate oder Diplome ausschliesslich Leistungen oder Teilnahmen innerhalb des jeweiligen Halderstone-Programms und stellen weder einen staatlich anerkannten Abschluss dar noch begründen sie einen Anspruch auf regulatorische, berufliche oder sonstige Anerkennung durch Dritte.

8. Stornierung, Umbuchung und Rücktritt

  1. Bei Beratungsleistungen kann der Kunde den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sind gemäss den vereinbarten Ansätzen zu vergüten. Bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Kosten und Auslagen sind zu erstatten.

  2. Stornierungen von Schulungsbuchungen haben schriftlich zu erfolgen. Sofern in der jeweiligen Kursbeschreibung oder Buchungsbestätigung nichts anderes festgehalten ist, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

    • Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Schulung: keine Gebühren

    • Stornierung 29 bis 15 Tage vor Beginn der Schulung: 50 % der Schulungsgebühr

    • Stornierung 14 Tage oder weniger vor Beginn der Schulung oder Nichterscheinen: 100 % der Schulungsgebühr

    Ersatzteilnehmende können ohne zusätzliche Kosten benannt werden, sofern sie die jeweils geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

  3. Halderstone ist berechtigt, Schulungen aus sachlichen Gründen abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei ungenügender Teilnehmerzahl, Krankheit von Referenten oder bei höherer Gewalt. In solchen Fällen werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet oder gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  4. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei den Vertrag wesentlich verletzt und diese Vertragsverletzung trotz angemessener Fristansetzung nicht behebt.

  5. Zwingende gesetzliche Rücktritts- oder Widerrufsrechte von Konsumenten bleiben unberührt.

9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum, einschliesslich Urheber- und verwandter Schutzrechte, an den Leistungen und den Unterlagen verbleiben bei Halderstone oder dessen Lizenzgebern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Der Kunde erhält ein beschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Unterlagen ausschliesslich für eigene interne Zwecke und nur im Zusammenhang mit denjenigen Leistungen zu nutzen, für welche die Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden.

  3. Die Unterlagen dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Halderstone weder ganz noch teilweise vervielfältigt, verbreitet, bearbeitet, übersetzt, aufgezeichnet, öffentlich zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise verwertet werden, sofern dies nicht aufgrund zwingender anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen zulässig ist.

  4. Bei Schulungen ist das Nutzungsrecht an den Unterlagen auf die jeweils angemeldete teilnehmende Person beschränkt. Allfällige Zugangsdaten dürfen weder weitergegeben noch übertragen werden.

  5. Halderstone behält sich das uneingeschränkte Recht vor, das im Rahmen der Leistungserbringung erworbene allgemeine Wissen, die Erfahrung, Methoden und das Know-how weiterzuverwenden, weiterzuentwickeln und anderweitig zu verwerten, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

  6. Rechte an geistigem Eigentum, die im Rahmen von Beratungsleistungen spezifisch für den Kunden geschaffen werden, richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Einzelvereinbarung. Fehlt eine ausdrückliche schriftliche Regelung, verbleiben sämtliche Rechte bei Halderstone.

10. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit den Leistungen von der jeweils anderen Partei offengelegten Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich erkennbar sind („Vertrauliche Informationen“), vertraulich zu behandeln.

  2. Vertrauliche Informationen dürfen ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung verwendet und ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern eine Offenlegung nicht für die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich ist.

  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die

    • der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung rechtmässig bekannt waren;

    • ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt sind oder werden;

    • von einem Dritten rechtmässig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden; oder

    • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder verbindlicher Anordnungen zuständiger Behörden offengelegt werden müssen.

  4. Halderstone ist berechtigt, Vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben, die an der Erbringung der Leistungen beteiligt sind, sofern diese Dritten angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen.

  5. Die Vertraulichkeitspflichten bestehen über die Beendigung des Vertrags hinaus für eine Dauer von fünf (5) Jahren fort, sofern nicht zwingendes Recht eine längere Dauer vorschreibt.

11. Datenschutz

  1. Halderstone bearbeitet Personendaten in Übereinstimmung mit dem anwendbaren schweizerischen Datenschutzrecht, insbesondere dem revidierten Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG), sowie mit weiteren anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

  2. Personendaten werden ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung, der Erbringung der Leistungen, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie für damit zusammenhängende administrative und kommunikative Zwecke bearbeitet.

  3. Halderstone kann zur Bearbeitung von Personendaten Dritte beiziehen, sofern diese Dritten vertraglich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet sind.

  4. Informationen zur Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen, Schulungen und der Erbringung der Leistungen werden dem Kunden bzw. den betroffenen Personen spätestens zum Zeitpunkt der Erhebung der betreffenden Personendaten in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht zur Verfügung gestellt.

12. Haftung

  1. Halderstone haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, nach Massgabe des anwendbaren Rechts.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Halderstone ausschliesslich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf.

  3. In Fällen der Haftung gemäss Ziff. 12 Abs. b ist die Haftung von Halderstone auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. In jedem Fall ist die Haftung von Halderstone insgesamt auf die vom Kunden für diejenigen Leistungen bezahlte Vergütung begrenzt, aus denen der Anspruch entstanden ist.

  4. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschliesslich entgangenem Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbruch oder Reputationsschäden, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

  5. Keine Bestimmung dieser AGB schliesst eine Haftung aus oder beschränkt diese, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach zwingendem schweizerischem Recht unzulässig ist, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13. Haftung des Kunden und Freistellung

  1. Der Kunde haftet für Schäden, die er Halderstone vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, nach Massgabe des anwendbaren Rechts.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, Halderstone von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Schäden, Verlusten, Kosten und Aufwendungen (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit

    • einer Verletzung dieser AGB oder des Vertrags durch den Kunden;

    • der Nutzung der Leistungen oder der Unterlagen durch den Kunden unter Verstoss gegen anwendbares Recht oder Rechte Dritter; oder

    • vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen oder Weisungen
      ergeben.

  3. Der Kunde haftet für das Verhalten seiner Teilnehmenden, Mitarbeitenden oder sonstigen Personen, die in seinem Namen an Schulungen teilnehmen, sowie für sämtliche durch diese Personen verursachten Schäden.

14. Gewährleistungsausschluss

  1. Halderstone erbringt die Leistungen mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt und gemäss den allgemein anerkannten Standards. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden keinerlei Zusicherungen oder Garantien abgegeben.

  2. Insbesondere übernimmt Halderstone keine Gewähr dafür, dass die Leistungen, Schulungen, Unterlagen oder Empfehlungen ein bestimmtes Ergebnis, einen wirtschaftlichen Erfolg, eine regulatorische Genehmigung oder eine Eignung für einen bestimmten Zweck erzielen.

  3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Beratungsleistungen und Schulungen auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen sowie auf Annahmen beruhen, die sich ändern können. Halderstone übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder fortdauernde Gültigkeit solcher Informationen über den Zeitpunkt der Leistungserbringung hinaus.

  4. Soweit gesetzlich zulässig, werden sämtliche stillschweigenden Gewährleistungen, einschliesslich Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck sowie der Nichtverletzung von Rechten Dritter, ausgeschlossen.

15. Versicherungen

  1. Halderstone unterhält eine dem Umfang und der Art der erbrachten Leistungen angemessene und branchenübliche Versicherungdeckung.

  2. Auf begründetes Verlangen kann Halderstone dem Kunden eine Bestätigung über das Bestehen einer entsprechenden Versicherungdeckung zur Verfügung stellen.

16. Beizug von Dritten und Subunternehmern

  1. Halderstone ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise qualifizierte Dritte oder Subunternehmer beizuziehen.

  2. Unabhängig vom Beizug von Dritten oder Subunternehmern bleibt Halderstone für die vertragsgemässe Erbringung der Leistungen verantwortlich.

  3. Durch den Beizug von Dritten entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und diesen Dritten.

17. Abtretung und Übertragung

  1. Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Halderstone weder ganz noch teilweise abtreten oder übertragen.

  2. Halderstone ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen, insbesondere im Rahmen einer Umstrukturierung, einer Geschäftsübertragung oder eines Eigentümerwechsels, ohne dass es der Zustimmung des Kunden bedarf.

  3. Abtretungen oder Übertragungen unter Verstoss gegen diese Bestimmung sind nichtig.

18. Vertragsdauer und Beendigung

  1. Der Vertrag tritt mit seinem Zustandekommen gemäss Ziff. 3 in Kraft und bleibt bis zur vollständigen Erbringung der Leistungen gültig, sofern er nicht gemäss dem Vertrag oder diesen AGB vorzeitig beendet wird.

  2. Verträge über Beratungsleistungen können von jeder Partei aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beendet werden. Das Recht zur fristlosen Beendigung aus wichtigem Grund gemäss Ziff. 8 Abs. d bleibt vorbehalten.

  3. Die Beendigung oder das Auslaufen des Vertrags berührt Bestimmungen nicht, die ihrer Natur nach über die Vertragsbeendigung hinaus Wirkung entfalten sollen, insbesondere Bestimmungen über Vergütung, geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, Haftung, Datenschutz sowie anwendbares Recht und Gerichtsstand.

19. Änderungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder einzelner Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

  2. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Diese AGB sowie sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen Halderstone und dem Kunden unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Langer & Co in der Schweiz, sofern nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.

21. Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  2. Die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Office scene with people standing, walking and sitting

Bereit, Ihre Managementsysteme zu verbessern?

Wir helfen Ihnen, ISO-Anforderungen wirksam in der täglichen Praxis umzusetzen.

Office scene with people standing, walking and sitting

Bereit, Ihre Managementsysteme zu verbessern?

Wir helfen Ihnen, ISO-Anforderungen wirksam in der täglichen Praxis umzusetzen.

Office scene with people standing, walking and sitting

Bereit, Ihre Managementsysteme zu verbessern?

Wir helfen Ihnen, ISO-Anforderungen wirksam in der täglichen Praxis umzusetzen.